§1 Allgemeines
(1) Folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Verträge mit der BLUEEND AG, Wiesbaden. Alle von uns abgeschlossenen Verträge, gleichgültig in welcher Form dies erfolgt, sowie Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Auftraggebers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen akzeptieren wir insoweit, als sie nicht unseren Geschäftsbedingungen widersprechen.
(2) Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen und von Erklärungen unsererseits, die zum Abschluss eines Vertrages führen, sind nur wirksam, wenn wir diese schriftlich bestätigen.
§2 Angebote, Preise, Zahlungsbedingungen
(1) Soweit nicht schriftlich anders vereinbart, sind unsere Angebote freibleibend und unverbindlich. Bei über das normale Maß hinausgehenden Dienst- und Werkverträgen sind wir berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen zu fordern.
(2) Ist der Kunde mit Zahlungen im Verzug, so sind wir berechtigt, den Zugriff zu dem betreffenden Angebot bis zum Eingang des offenen Betrages zu sperren. Weiterhin sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite, mindestens jedoch in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer zu berechnen.
(3) Nichteinhaltung vereinbarter Zahlungsbedingungen sowie Umstände, die BLUEEND AG, Wiesbaden erst nach Vertragsabschluß bekannt werden und befürchten lassen, dass der Auftraggeber nicht rechtzeitig oder vollständig zahlen wird bzw. dass aufgrund einer Veränderung seiner wirtschaftlichen Verhältnisse die Zahlung gefährdet ist, berechtigt uns, sofortige Sicherheitsleistung für alle Forderungen aus dem Vertrag ohne Rücksicht auf Fälligkeit zu verlangen und bis zur Leistung der Sicherheit die Arbeiten am Liefergegenstand einzustellen.
(4) Soweit nicht anders vereinbart, sind unsere Rechnungen 14 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Beanstandungen der Rechnung sind innerhalb von 7 Tagen ab Erhalt schriftlich geltend zu machen. Zahlungen haben in der Währung zu erfolgen, in der die Rechnungssumme ausgewiesen ist. Wir sind berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Auftraggebers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen angefallen, so sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
(5) Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird.
(6) Es gilt der BGB Eigentumsvorbehalt. Gelieferte Produkte und von uns erstellte Grafiken sowie Videos bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum und unterliegen unserem Copyright. Unautorisierter Gebrauch wird von uns strafrechtlich verfolgt und hat ein Verfahren wegen Verstoß gegen Urheberrechte zur Folge.
§3 Datensicherheit und Geheimhaltungspflicht
(1) Der Kunde stellt uns von sämtlichen Ansprüchen Dritter hinsichtlich der überlassenen Daten frei. Soweit Daten an uns gleich in welcher Form übermittelt werden, ist der Kunde verpflichtet, Sicherheitskopien herzustellen. Für den Fall eines Datenverlustes ist der Kunde verpflichtet, die betreffenden Datenbestände nochmals unentgeltlich an uns zu übermitteln.
(2) Der Kunde wird mit der gebotenen Sorgfalt darauf hinwirken, dass alle Personen, die von ihm mit der Bearbeitung oder Erfüllung dieses Vertrages betraut sind, die gesetzlichen Bestimmungen über den Datenschutz beachten und die aus dem Bereich des Auftraggebers erlangten Informationen nicht an Dritte weitergeben oder sonst verwerten.
(3) BLUEEND AG, Wiesbaden ist verpflichtet, alle im Rahmen der Vertragserfüllung erlangten Kenntnisse von Geschäftsgeheimnissen des Kunden vertraulich zu behandeln.
§4 Servicebeschreibung und Bezahlung
(1) Mit der Annahme des Auftrages kommt ein Vertrag über die Nutzung unserer Dienstleistung zustande. Dieser wird gemäß unserer geltenden Preisliste abgerechnet. Preiserhöhungen während der Produktionszeit sind ausgeschlossen. Der Vertrag ist bis zu 5 Tage nach Vertragsabschluß von beiden Seiten kündbar. Die Kündigung hat schriftlich mittels eingeschriebenen Brief zu erfolgen. Es gilt das Datum des Poststempels.
(2) Wir verpflichten uns , die vereinbarte Dienstleistung mängelfrei zu erbringen, nicht aber den Erfolg, den sich der Besteller mit der Dienstleistung verspricht.
(3) Nach Abnahme der erbrachten Dienstleistung, obliegt dem Besteller der Nachweis der mangelhaften Ausführung.
§5 Lieferung, Lieferungszeiten
(1) Die Einhaltung von Lieferfristen und -terminen setzt die rechtzeitige Erfüllung der Vertragspflichten des Kunden voraus. Lieferfristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung von BLUEEND AG, Wiesbaden, jedoch nicht vor Klarstellung sämtlicher Einzelheiten der Ausführung des Auftrages und Eingang aller für die Ausführung des Auftrages erforderlichen Unterlagen und sonstiger vom Kunden zu machenden Angaben sowie Eingang einer etwa vereinbarten Anzahlung.
(2) Die Lieferung gilt als Erfolgt sobald die gemäß dem Angebot fertiggestellte Webpräsenz auf dem Internetserver der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird.
§6 Inhalte der Webseiten und anderer Produkte
(1) BLUEEND AG, Wiesbaden veröffentlicht keine Inhalte, die öffentlichen Anstoß erregen, Pornographie im Sinne der Gesetzsprechung (neues Multimedia-Gesetz) enthalten, politisch extremistische Positionen vertreten, Personen verunglimpfen oder sonst in irgend einer Form gegen geltendes Recht verstoßen.
§7 Haftung, Schadenersatzansprüche
(1) Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluß und aus unerlaubter Handlung sind gegen uns ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
(2) Der Ausschluß gilt nicht für Fälle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, des Fehlens zugesicherter Eigenschaften sowie einer Haftung nach dem Produkthaftpflichtgesetz. Haftung und daraus resultierende Schadensersatzansprüche sind auf den Auftragswert begrenzt.
§8 Urheber- und Reproduktionsrechte
(1) Bei allen an BLUEEND AG, Wiesbaden übergebenen Arbeiten setzen wir voraus, dass dem Kunden die Urheber- bzw. Reproduktionsrechte zustehen. Wir lehnen jede Haftung, die aus der Missachtung solcher Rechte entstehen könnten ab. Wenn Vorlagen mit dem Copyright Dritter ausgestattet sind, setzen wir ebenfalls voraus, dass der Auftraggeber das Einverständnis des Urhebers besitzt. Wir sind berechtigt, jedes fertiggestellte Produkt mit unserem Copyright zu versehen. Somit dürfen Produkte, die von uns hergestellt wurden, weder vom Kunden noch von Dritten kopiert, nachgedruckt oder in anderer Art vervielfältigt werden, es sei denn, der Auftraggeber holt zuvor die schriftliche Freigabe von uns ein.
(2) Für mangelnde fotografische Qualität des gelieferten Filmmaterials übernehmen wir keinerlei Haftung. Wir sind ausdrücklich ermächtigt, Muster von in Auftrag gegebenen Arbeiten für unsere Werbezwecke zu verwenden, zu veröffentlichen und zu verteilen.
(3) Soweit nicht anders geregelt erhält der Kunde mit der Lieferung der Leistung das Recht, die entwickelte Software für seine originären Zwecke zu nutzen. Der Vertrieb bzw. Weiterverkauf ist hingegen ohne Zustimmung durch die BLUEEND AG untersagt.
§9 Erfüllungsort und Gerichtsstand
(1) Erfüllungsort für Zahlung und Lieferung ist Wiesbaden. Gerichtsstand ist Wiesbaden.
(2) Der Vertrag unterliegt für beide Vertragspartner dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
§10 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird hier von die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Die Vertragsparteien werden in diesem Fall die unwirksame bzw. undurchführbare Klausel durch eine solche wirksame Klausel ersetzen, die ihr nach Sinn und Zweck möglichst nahe kommt.